Halten Sie als Behörde oder Träger der freien Jugendhilfe den Inhalt eines Mediums für jugendgefährdend, können Sie bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Indizierungsverfahren beantragen oder anregen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: