Halten Sie als Behörde oder Träger der freien Jugendhilfe den Inhalt eines Mediums für jugendgefährdend, können Sie bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Indizierungsverfahren beantragen oder anregen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
16.12.2019