Wenn Sie Kinder im Rahmen von Aufführungen oder Veranstaltungen beschäftigen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit stellen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.