Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendfalknerjagdschein mit sich führen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: