Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.