Bei einer Kontopfändung darf die Bank oder Sparkasse Ihnen kein Geld mehr auszahlen. Damit Sie über den unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte verfügen können, besteht die Möglichkeit ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: