Alle Gläubiger*, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt sind, bekommen vom Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter die Aufforderung, ihre Insolvenzforderungen in einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: