Als Betreiber eines Wärmenetzes oder als Lieferant von Wärme sind Sie ab zehn Anschlüssen verpflichtet, eine Meldung über die aktuellen Preisdaten abzugeben.
Für jedes Wärmenetz sind die Preise bei allen vier Verbrauchsfällen anzugeben. Diese Verbrauchsfälle sind:
- 5 kW/ 1800h/ 9.000 kWh
- 8 kW/ 1800h/ 14.400 kWh
- 15 kW/ 1800h/ 27.000 kWh
- 160 kW/ 1800h/ 288.000 kWh
