Nach der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, dürfen landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Abfälle oder pflanzliche Abfälle bei gärtnerisch genutzten Grundstücken, im Außenbereich, verbrannt werden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: