Der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Anlage innerhalb eines Betriebsbereichs nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hat gegebenenfalls einen Sachverständigen mit der Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen zu beauftragen. Dieser Sachverständige muss von der zuständigen Stelle eines Landes bekannt gegeben sein.
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