Nicht staatliche Akademien müssen sich in einigen Bundesländern anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen. Diese Anerkennung kann aber widerrufen werden.
Nicht staatliche Akademien müssen sich in einigen Bundesländern anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen. Diese Anerkennung kann aber widerrufen werden.