Wenn Sie eine Hochschulqualifikation im Ausland erworben haben, können Sie Ihre Hochschulqualifikation im Hinblick auf die Ausübung eines nicht reglementierten Berufs bewerten lassen. Die Zeugnisbewertung
- beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
- stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
- bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.
Sie soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus der Zeugnisbewertung können Sie aber keine Rechtsansprüche ableiten.
Achtung: Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
- einen Wohnsitz in Deutschland haben und
- einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
