Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten Grund oder persönlichen Gründen nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus, dürfen aber, abgesehen von einigen Ausnahmen, wie etwa Wiederholungsprüfungen, keine Studienleistungen an Ihrer Hochschule erbringen.
Die anerkannten Gründe sind in den jeweiligen Immatrikulationsordnungen der Hochschulen geregelt. Beispiele für Gründe können sein:
- Krankheit, durch die ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist,
- Auslandaufenthalte,
- Praktika außerhalb der jeweiligen Hochschule,
- Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der jeweiligen Studierendenschaft,
- Mutterschutz und Elternzeit.
Eine Erstattung bestimmter Bestandteile des Semesterbeitrages, bspw. für ein Semesterticket, ist unter Umständen für die Dauer der Beurlaubung möglich.
Das Nähere zur Beurlaubung, Antragstellung und einzuhaltenden Fristen bestimmen die Hochschulen in ihrer jeweiligen Immatrikulationsordnung.
