Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten.
Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:
Massive Probleme der Lebensbewältigung
Konflikte mit den Eltern
Mangelnde soziale Kompetenzen
Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
Kriminalität
Weglaufen, Trebe
Drogenproblematik
Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.
Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Beziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.
Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
