Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihrer Eheschließung, weil dort das Eheregister geführt wird. Die Eheurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Eheurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Eheurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie z.B. das Bürgergeld und für Zwecke der Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
- Tag und Ort der Eheschließung
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Eheschließenden - jeweils vor und nach der Eheschließung
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließenden
Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.
2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Ehe registriert wurde, können Sie entweder selbst kostenlos online nach dem zuständigen Standesamt zu suchen oder Sie geben eine kostenpflichtige Suche in Auftrag.
- Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
- Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.
5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.
6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.
7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.
Hinweis
Für Eheschließungen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
