Wenn Sie heiraten möchten, melden Sie Ihre Eheschließung zuerst beim Standesamt an Ihrem Wohnort an. Danach können Sie in jedem Standesamt in Deutschland heiraten.
Verfahrensablauf
1. Bevor Sie den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung stellen können, lassen Sie sich persönlich vor Ort beim Standesamt des Bezirkes beraten, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
- Mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren.
- Die Anmeldung erfolgt von beiden Partnern persönlich.
- Sollten Sie beide aus wichtigen Gründen am Erscheinen in dem Standesamt verhindert sein, können Sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
- Wenn nur einer von Ihnen beiden aus wichtigen Gründen verhindert sein sollte, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners ist dann notwendig.
- Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin zur Eheschließung machen.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
