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Online-Antrag

Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk anzeigen

Wenn Sie bereits erstmalig die grenzüberschreitende Erbringung von zulassungspflichtigen Handwerksleistungen mitgeteilt haben, müssen Sie vor Ablauf eines Jahres anzeigen, wenn Sie diese ohne wesentliche Änderungen auch im Folgejahr erbringen wollen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

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Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.