Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen und über eine der Meisterprüfung gleichwertige inländische Berufsqualifikation verfügen, können Sie sich auf dieser Grundlage in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen und über eine der Meisterprüfung gleichwertige inländische Berufsqualifikation verfügen, können Sie sich auf dieser Grundlage in die Handwerksrolle eintragen lassen.