Sie möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben und die Meisterprüfung stellt für Sie eine unzumutbare Belastung dar? Dann müssen Sie eine Ausnahmebewilligung beantragen und sich vor Tätigkeitsbeginn mit dieser in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: