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Online-Antrag

Eintragung von Personen mit Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz in die Handwerksrolle beantragen

Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz und möchten in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor mit Ihrer Ausnahmebewilligung in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

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Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.