Sie sind eine anerkannt vertriebene Person, Spätaussiedlerin oder -aussiedler, haben einen ausländischen Berufsabschluss und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: