Sie verfügen über eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe oder für erfahrene Gesellinnen oder Gesellen? Dann müssen Sie diese in die Handwerksrolle vor Aufnahme der Tätigkeit eintragen lassen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.