Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Tätigkeit Ihrer Handwerkskammer unverzüglich anzeigen und die Eintragung beantragen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Tätigkeit Ihrer Handwerkskammer unverzüglich anzeigen und die Eintragung beantragen.