Jeder Interessent kann beim zuständigen Amtsgericht eine (beglaubigte) Abschrift bzw. einen (amtlichen) Ausdruck aus dem Handelsregister verlangen.
Jeder Interessent kann beim zuständigen Amtsgericht eine (beglaubigte) Abschrift bzw. einen (amtlichen) Ausdruck aus dem Handelsregister verlangen.