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Online-Antrag

Eintragung einer europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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