Eintragung einer europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister
Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
