Wenn Sie als Berufskraftfahrer* Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis über die absolviere Berufskraftfahrerqualifikation. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden (Fahrerlaubnisbehörden) stellen auf Ihren Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis über die erworbene Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung aus.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.