Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
 

Online-Dienste

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
21.06.2022