Sie haben Ihre:
- Gewerbeanmeldebestätigung oder
- Gewerbeabmeldebestätigung oder
- Gewerbeummeldebestätigung oder
- Erlaubnis/Zulassung oder
- Reisegewerbekarte
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Keine Angabe
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.