Möchten Sie eine Viehausstellung, einen Viehmarkt, eine Viehschau, einen Wettbewerb mit Vieh oder eine Veranstaltung ähnlicher Art durchführen? Dies müssen Sie der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung anzeigen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: