Sie wollen Veranstaltungen mit Tieren durchführen? Sie wollen Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte, bei denen Tiere verkauft oder gehandelt werden, durchführen? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis dazu.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: