InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Online-Antrag

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Region auswählen

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.