Wenn Sie als selbstständige Fahrlehrerin beziehungsweise selbstständiger Fahrlehrer Fahrschulunterricht anbieten wollen, müssen Sie eine Fahrschulerlaubnis beantragen. Das gilt auch, wenn Sie ausbildende Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer beschäftigen wollen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: