Viehausstellungen und Viehmärkte Ausnahmegenehmigung von der amtstierärztlichen Untersuchung beantragen
Sie können eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zur amtstierärztlichen Untersuchung beantragen für eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
