Viehausstellungen und Viehmärkte Ausnahmegenehmigung von Standortanforderungen beantragen
Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Sie nicht alle gesetzlichen Vorgaben an den Veranstaltungsort einer Viehausstellung oder eines Viehmarktes erfüllen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
