Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung von bei Ihnen versicherten Wohnimmobilienverwaltern unverzüglich der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: