Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzeigen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
15.11.2021