Möchten Sie Wein auf neuen Rebflächen anbauen, brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
10.10.2019