Sie möchten gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Waren zum Sofortverkauf anbieten? Dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle und benötigen keine Reisegewerbekarte.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.