Lebensmittel und leicht verderbliche Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern
Möchten Sie Lebensmittel oder andere leicht verderbliche Produkte zum Beispiel auf einem Wochenmarkt versteigern? Das können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Versteigerererlaubnis machen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
