Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchten, benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis oder Sie müssen sich registrieren lassen.
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
24.06.2021