Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis. Jede einzelne Versteigerung muss der zuständigen Behörde sowie der Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, angezeigt werden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: