Wenn Sie Gegenproben und/oder Zweitproben im Auftrag eines Unternehmens untersuchen möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Zulassung. Diese kann beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragt werden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: