Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
Wenn Sie besonders gefährliche Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher/ Endverbraucherinnen in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
