Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für bodenschutzrechtliche Fragestellungen anerkannt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
