Für mehrere Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden, jeder Miterbe kann einen beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist der Erbschein das aus. Er kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.