Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: