Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
05.12.2019