Wenn Sie Opfer von Gewalt (z. B. Misshandlung, Körperverletzung oder psychischer Gewalt wie Stalking) sind, können Sie sich an das Familiengericht wenden, um sich zivilrechtlichen Schutz (Gewaltschutz) zu holen. Das Familiengericht kann nach dem Gewaltschutzgesetz Schutzanordnungen erlassen, die es dem Täter oder der Täterin z. B. verbieten,
- Ihre Wohnung zu betreten,
- sich in einem bestimmten Umkreis Ihrer Wohnung aufzuhalten,
- Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, oder
- Kontakt jeglicher Art zu Ihnen aufzunehmen, auch über das Telefon oder per E-Mail oder SMS.
