Bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft führt das Familiengericht (eine Abteilung des Amtsgerichts) grundsätzlich von Amts wegen einen Versorgungsausgleich durch.
Dieser regelt die Aufteilung aller während der Ehe oder der Lebenspartnerschaft erworbenen Versorgungsanrechte wegen Alters oder Invalidität. Hierzu gehören beispielsweise Ansprüche oder Anwartschaften aus

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