Geldmangel darf Sie nicht daran hindern, Ihr Recht durchzusetzen oder zu verteidigen. Wenn Ihnen für ein Gerichtsverfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ohne Rückzahlungspflicht zustehen würde, können Sie für außergerichtlichen Rechtsbeistand Beratungshilfe beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: