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Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)

Eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Die Verwahrdaten werden vom Amtsgericht oder Notariat elektronisch dem Zentralen Testamentsregister übermittelt und dort registriert.

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