Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgeräte zweierlei bei sich haben:
eine Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) und einen Fischereischein. Für ausländische Gastangler gelten Ausnahmen. Eine Angelkarte alleine berechtigt nicht zum Fischfang in Berlin.
Angelkarten
- können höchstens für die Dauer von einem Jahr ausgegeben werden
- sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar
- gibt es für Jugendliche und Erwachsene
- gibt es für verscheidene Gewässer und Fische (Raubfisch / Friedfisch)
- gibt es als Tageskarte, Monatskarte, Jahreskarte
Die Angelkarte enthält Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Die Angelkarte muß auf die Person und auf ein oder mehrere bestimmt zu bezeichnende Gewässer lauten sowie genaue Angaben über Fangzeit, Fanggeräte und Fahrzeuge enthalten.
Führen Sie ein Fangbuch und melden Sie am Jahresende Ihre Fänge den Fischereiberechtigten. Sie tragen damit zur Hege der Fischbestände bei.
